sts - schmid technical solutions

AGB Drucken E-Mail

 

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs-und Zahlungsbedingungen der
sts - schmid technical solutions (Stand 11.2012)

I. Ausschluss anderer Bedingungen
Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen diese sts - schmid technical solutions. Bedingungen zugrunde, sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung vom Besteller anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die sts - schmid technical solutions nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, bleiben unverbindlich, auch wenn sts - schmid technical solutions ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.


II: Angebot

Die zu Angeboten von sts - schmid technical solutions gehörenden Unterlagen wie Abbildungen und Zeichnungen sowie Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, sowie sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. sts - schmid technical solutions behält sich an schriftlichen Unterlagen, wie Kostenvoranschläge, Zeichnungen und anderen Unterlagen, Eigentums-und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. sts - schmid technical solutions verpflichtet sich vom Abnehmer als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

 

III. Lieferung und Rücktrittsrecht von sts - schmid technical solutions

1. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung oder das Angebot von sts - schmid technical solutions alleine maßgebend. Nimmt der Besteller das Angebot von sts - schmid technical solutions nicht rechtzeitig an, wird dieses hinfällig. Eine verspätete Auftragsbestätigung ist als neuer Antrag des Bestellers zu werten und bedarf seitens sts - schmid technical solutions einer ausdrücklichen Auftragsbestätigung. Schweigen von sts - schmid technical solutions gilt nicht als Annahme von Anträgen oder Angebote des Bestellers. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von    sts - schmid technical solutions.

2. Eine Lieferfrist gilt als nur annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch sts - schmid technical solutions  und ist eingehalten, wenn bis zum Ende der Lieferfrist die Ware das Werk/Lager verlassen hat oder wenn sts - schmid technical solutions die Versandbereitschaft der Ware gemeldet hat. Vorzeitige Lieferung ist für sts - schmid technical solutions jederzeit möglich, dann ist deren und nicht der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgebend.

3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen – auch wenn sts - schmid technical solutions mit der Lieferung in Verzug ist – bei Eintritt von Hindernissen, die sts - schmid technical solutions nicht zu vertreten hat. Gleiches gilt, wenn sts - schmid technical solutions Hindernisse nicht mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt abwenden konnten, gleich ob diese Hindernisse im Werk/Lager von sts - schmid technical solutions oder bei deren Unterlieferanten eintreten. Dies gilt insbesondere bei Arbeitskämpfen, behördlichen Eingriffen. Energieversorgungsschwierigkeiten und sonstigen erheblichen Betriebsstörungen sowie bei der Verzögerung der Anlieferung wesentlicher Roh- und Betriebsstoffe bei sts - schmid technical solutions. Hindernisse teilt sts - schmid technical solutions in wichtigen Fällen baldmöglichst dem Besteller mit.

4. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden – beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft – die durch die Lagerung entstandenen Kosten bei Lagerung im Werk/Lager von sts - schmid technical solutions, mindestens jedoch 0,5 v.H. des Rechnungsbetrages der verzögerten Lieferung für jeden Monat, berechnet. sts - schmid technical solutions ist berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.

5. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Bestellers voraus.

6. Treten Hindernisse im Sinne von oben 3. unvorhersehbar und in ungewöhnlicher Weise auf, steht sts - schmid technical solutions ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu. Dies gilt sinngemäß auch, wenn die wirtschaftliche Bedeutung der Inhalt der von sts - schmid technical solutions übernommenen vertraglichen Verpflichtung sich nachträglich so erheblich verändert oder auf den Betrieb von sts - schmid technical solutions  auswirkt, dass eine Anpassung der vertraglich Verpflichtungen in wirtschaftlich vertretbarer Weise nicht möglich ist oder vom Besteller abgelehnt wird. Insoweit steht sts - schmid technical solutions auch ein Recht zum teilweisen Rücktritt vom Vertrag zu. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen des Rücktritts von sts - schmid technical solutions besteht nicht. sts - schmid technical solutions ist verpflichtet, nach Erkenntnis der Tragweite der den Rücktritt bedingenden Ereignisse unverzüglich dem Besteller Mitteilung zu machen und alsbald den Rücktritt zu erklären.

 

IV. Gefahrenübergang und Entgegennahme

1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferung oder Teilen der Lieferung auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn sts - schmid technical solutions die Versendungskosten übernimmt oder die Anlieferung oder die Aufstellung übernommen hat.

2. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch sts - schmid technical solutions gegen Diebstahl, Bruch- Transport-,Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.


V. Preis und Zahlung

1. Sofern nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden von sts - schmid technical solutions die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise berechnet. Alle nach Vertragsabschluss eintretenden Veränderungen einer vereinbarten fremden Währung oder deren Wechselkurses zum Euro treffen den Besteller.

2. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk jedoch ausschließlich Verpackung, die zum äußersten Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen wird. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

3. Zahlungsanweisung, Schecks und Wechsel werden nur Erfüllungshalber nicht aber an Erfüllungs Statt genommen, unter Berechnung aller Erziehungs- und Diskontspesen die ab Tag der Fälligkeit des Rechnungsbetrages berechnet werden, die Weiterbegebung und Prolongation gilt nicht als Erfüllung.

4. Für Zahlungsfristen gelten die in der Auftragesbestätigung von sts - schmid technical solutions angegebenen Termine. Die Zulässigkeit von Skontoabzügen richtet sich ausschließlich nach den Angaben in der Auftragsbestätigung, ein Skontoabzug ist keinesfalls möglich, wenn im Zeitpunkt der Zahlung andere Forderungen von sts - schmid technical solutions aus Warenlieferungen vom Besteller nicht beglichen worden sind.

5. Für den Beginn von Zahlungs- und Skontierungsfristen gilt grundsätzlich das Rechnungsdatum von sts - schmid technical solutions. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen spätestens ab 30 Tagen nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichartigen Zahlungsaufforderung beim Besteller, steht sts - schmid technical solutions Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz mindestens zu, soweit höhere Zinsen nicht nachgewiesen werden.

6. Zurückbehaltung und Aufrechnung wegen Gegenansprüchen des Bestellers sind nicht zulässig, wenn sts - schmid technical solutions diese Gegenansprüche bestreitet, es sei denn, sie sind gerichtlich rechtskräftig festgelegt worden.

7. Der Mindestbestellwert beträgt EUR 80,00. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir für Bestellungen, die den Mindestbestellwert unterschreiten, einen Bearbeitungszuschlag in Höhe von EUR 25.00 berechen.

VI. Gefahrenübergang, Versand und Fracht

1. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers diesem zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten von sts - schmid technical solutions, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers von sts - schmid technical solutions, die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller unabhängig davon über, ob die Verendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Annahme aus Gründen die sts - schmid technical solutions nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

2. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch sts - schmid technical solutions gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.

3. sts - schmid technical solutions ist zu Teillieferung stets berechtigt.

4. Ausgelieferte Gegenstände sind vom Besteller, auch wenn die Mängel aufweisen, unbeschadet der Rechte aus Abschnitt VIII, zunächst entgegen zu nehmen.

VII. Eigentumsvorbehalt
1. sts - schmid technical solutions gelieferte Waren bleiben bis zu vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller Eigentum von sts - schmid technical solutions. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei sts - schmid technical solutions.

2. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession ist dem Besteller nicht gestattet. Der Besteller ist verpflichtet, die Rechte von sts - schmid technical solutions beim Weiterverkauf von Behaltsware auf Kredit zu sichern.

3. Die Forderung des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller bereits jetzt an sts - schmid technical solutions ab, die diese Abtretung bereits jetzt annehmen. Unbeachtet der Abtretung von sts - schmid technical solutions ist der Besteller zur Einziehung so lange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber sts - schmid technical solutions nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf Verlangen von sts - schmid technical solutions hat der Besteller unverzüglich sämtliche erforderlichen Angaben über die abgetretene Forderung gegenüber sts - schmid technical solutions zu machen. sts - schmid technical solutions kann jederzeit die Abtretung offen legen und die Forderung einziehen und vom Besteller verlangen, die Abtretung seiner Vertragspartner bekannt zu geben.

4. Eine etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für sts - schmid technical solutions vor, ohne dass für sts - schmid technical solutions hieraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehalte mit anderen, nicht sts - schmid technical solutions gehörenden Waren steht sts - schmid technical solutions der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechungswertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt deren Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich sts - schmid technical solutions und der Besteller darüber einig, dass der Besteller sts - schmid technical solutions im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten, verbundenen vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese neue Sache unentgeltlich für sts - schmid technical solutions verwahrt.

5. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, gleich ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung, weiter veräußert, so gilt die oben vereinbarte Voraussetzung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit an deren Waren weiterveräußert wird. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretene Forderung hat der Besteller sts - schmid technical solutions unverzüglich schriftlich unter Übergabe aller für eine Intervention von sts - schmid technical solutions notwendigen Unterlagen mitzuteilen.

6. sts - schmid technical solutions verpflichtet sich, die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach seiner Wahl auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherung die zur sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

7. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Schäden aus Diebstahl, Bruch-, Sturm-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige von sts - schmid technical solutions verlangte, versicherbare Risiken zu versichern.


VIII. Mängelansprüche und Ausschluss von Mängelansprüchen

1. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Zugang der Ware beim Besteller. Der Besteller hat die Ware unverzüglich gründlich zu untersuchen. Öffnsichtliche Mängel der Ware sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich bei sts - schmid technical solutions anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, ist die Geltungsmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen, es genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Wird eine andere als die bestellte Ware oder eine von der Bestellung abweichende Menge an Waren geliefert, gilt die Ware als genehmigt und Mängelansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, die Abweichung ist so erheblich, dass eine Genehmigung des Bestellers von sts - schmid technical solutions als ausgeschlossen betrachtet werden muss. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Voraussetzungen seiner Ansprüche wegen des Mangels selbst, für den Zeitpunkt seiner Feststellung und für die Rechtzeitigkeit der Mängelanzeige.

2. Bei Lieferung von gebrachten Waren sind Mängelansprüche grundsätzlich ausgeschlossen.sts - schmid technical solutions haften nicht für natürliche Abnutzung, für Schäden an Verschleißteilen wie Dichtungen, Lagern und ähnlichem, bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Ware, nicht ordnungsgemäßer Wartung, ungeeigneten Betriebsmitteln oder chemischen, elektrochemischen und elektrischen Einflüssen, es sei denn, sts - schmid technical solutions haben diese zu verantworten. Insbesondere bestehen keine Mängelansprüche bei Verstößen des Bestellers gegen mitgelieferte Betriebsanleitungen, deren Vorgaben strikt und ausnahmslos einzuhalten sind. Abweichungen des Bestellers von den Vorgaben der Betriebsanleitungen sind von sts - schmid technical solutions ausdrücklich schriftlich zu genehmigen. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nachbessert oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung von sts - schmid technical solutions Änderungen an der Ware vornimmt.

3. Bei Mängeln der gelieferten Ware leistet sts - schmid technical solutions nach der Wahl zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügigen Vertragswidrigkeiten, insbesondere bei nur geringfügigen Sachmängeln, steht dem Besteller kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Besteller wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die von sts - schmid technical solutions gelieferte Ware beim Besteller, wenn ihm diese zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen dem Nettokaufpreis der von sts - schmid technical solutions gelieferten Waren und dem Wert der mangelnden Sache. Dies gilt nur dann nicht, wenn sts - schmid technical solutions die pflichtwidrige Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

4. Garantieren im Rechtssinne erhält der Kunde durch sts - schmid technical solutions nicht. Der Inhalt von Betriebsanleitungen und Produktbeschreibungen von sts - schmid technical solutions stellt keine Garantie dar, wenn als Beschaffenheit der von sts - schmid technical solutions gelieferten Waren der Inhalt der Produktionsbeschreibung oder der Betriebsanleitung von sts - schmid technical solutions als vereinbart gilt.

5. Führt die Benutzung der von sts - schmid technical solutions gelieferten Waren zu Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten oder ähnlichen Rechten im Inland, wird sts - schmid technical solutions auf ihre Kosten dem Besteller das Rechts zum weiteren Gebrauch verschaffen oder die Ware in für den Bestellter zumutbaren Weise derart modifiziert, dass die Verletzung von Schutzrechten oder Urheberrechten oder ähnlichen Rechten im Inland nicht mehr besteht. Rechte des Bestellers wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten oder ähnlichen Rechten im Ausland ist ausgeschlossen. Ist die Beseitigung der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten oder ähnlichen Rechten im In-und Ausland zu wirtschaftlich angemessen Bedingungen von sts - schmid technical solutions nicht möglich, ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter diesen Voraussetzungen steht auch sts - schmid technical solutions ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.sts - schmid technical solutions wird dem Besteller nur von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen in- oder ausländischer Inhaber von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten oder ähnliche Rechten freistellen. Aufrechnung oder die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen, wenn solche Ansprüche von sts - schmid technical solutions nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

6. In jedem Fall gelten folgende Haftungsbeschränkungen:


IX. Haftungsbeschränkungen

1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung Vertragspflichten haftet sts - schmid technical solutions überhaupt nicht.

2. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung von sts - schmid technical solutions von vorneherein auf den nach Art der Lieferung der Ware von sts - schmid technical solutions oder der Leistungen von sts - schmid technical solutions vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Die gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtsverletzungen gesetzlicher Vertreter von sts - schmid technical solutions und Erfüllungsgehilfen.

3. Diese Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaltung. Diese Haftungsbeschränkungen gelten weiter nicht, wenn sts - schmid technical solutions grobes Verschulden vorwerfbar ist und wenn dem Besteller sts - schmid technical solutions zurechenbare Körper- oder Gesundheitsschäden entstehen oder bei Verlust des Lebens des Bestellers. Dem Besteller stehen dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gleich.

4. Kommt sts - schmid technical solutions mit ihren vertraglichen Verpflichtungen in Verzug, ist von vorneherein der vom Besteller zu beanspruchende Verzugsschaden auf 5% des Nettoverkaufspreises der betroffenen Ware beschränkt.

5. Unbeschadet dieser Haftungsbeschränkung im Übrigen, bestehen Ansprüche des Bestellers gegen sts - schmid technical solutions wegen der Verletzung gewerblicher Schutz – und Urheberrechte oder sonstige Rechte nur, wenn:


a) ein Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Bestellers beruht und eine Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht worden ist, dass der Besteller die Ware selbst oder durch Dritte eigenmächtig geändert oder in nicht vertragsgemäßer Weise verwendet hat,

b) der Besteller sts - schmid technical solutions unverzüglich von geltendgemachten Ansprüchen wegen der genannten Rechte unterrichtet und sts - schmid technical solutions in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. die Durchführung der Modifizierung der Ware durch sts - schmid technical solutions ermöglicht und

c) sts - schmid technical solutions aller Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelung mit jedermann vorbehalten bleiben und der Besteller nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von sts - schmid technical solutions Abwehrmaßnahmen oder außergerichtliche Regelungen oder gerichtliche Vergleiche trifft.


X. Reparaturaufträge

1. Reparaturaufträge unabhängig von Mängelgewährleistungsverpflichtungen sind sofort, rein netto Kasse, zahlbar. sts - schmid technical solutions ist berichtigt, Gegenstände gegen Nachnahme an den Besteller zurückzusenden oder bei Abholung Barzahlung zu verlangen. Demontage- und Frachtkosten in Zusammenhang mit Reparaturen können von sts - schmid technical solutions in Rechtung gestellt werden, auch wenn kein Reparaturauftrag erteilt wird (Rückversand der Ware dann im zerlegten Zustand).


XI. 10 Software

1. Für im Lieferumfang enthaltene Softwareprodukte anderer Anbieter gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen vorrangig. Sollten diese nicht vorliegen, lassen wir sie dem Kunden auf Anfrage zukommen.

2. Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Softwareanbieters gelten unsere Bedingungen. Im Falle der Unwirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Softwareanbieters gelten unsere Bedingungen.

3. Der Kunde erhält an unseren Softwareprodukten sowie der zugehörigen Dokumentationen auf Dauer ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

4. Wir sind zur Überlassung des dem Softwareprodukt zugrunde liegenden Quellcodes grundsätzlich nicht verpflichtet.

5. Der Kunde darf unsere Softwareprodukte nur im gesetzlich zulässigen Umfang bearbeiten. Der Kunde darf Herstellerangaben – insbesondere Copyrightvermerke – weder entfernen noch ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung verändern.


XII. Datenschutz

1. Der Besteller ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu sts - schmid technical solutions zugehenden Geschäfts- und personenbezogenen Daten in der EDV-Anlage von sts - schmid technical solutions gespeichert und automatisch verarbeitet werden.


XIII. Betriebsanleitungen und Weitergabe dieser Vorgaben an Dritte

1. Betriebsanleitungen legen wir in Deutsch bei, wenn dies aufgrund der Bestellung erforderlich erscheint. Im übrigen hat der Besteller die Betriebsanleitung bei uns anzufordern. Die Bereitstellung von Betriebsanleitungen in anderen Sprachen bedarf besondere Vereinbarungen.

2. Die Vorgaben unserer Betriebsanleitungen sind strikt und ausnahmslos einzuhalten. Abweichungen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von sts - schmid technical solutions möglich. Verstöße gegen die Vorgaben der Betriebsanleitung führt zum Verlust von Mängelansprüchen (vgl. VIII, 2, Absatz).

3. Der Besteller verpflichtet sich, seinen Abnehmern die Vorgaben unserer Betriebsanleitung ausnahmslos, zu Vermeidung etwaiger produktionsrechtlicher Ansprüche und Rückgriffsansprüche gemäß §§ 474 ff BGB, weiterzugeben und seine Abnehmer zur Einhaltung unserer Betriebsanleitungen zu verpflichten.

4. Unterlässt der Besteller die Aufgaben der Vorgaben unserer Betriebsanleitungen, hat der Besteller sts - schmid technical solutions im Innenverhältnis von allen sich heraus ergebenen Mängelansprüchen, produktionsrechtlichen Ansprüchen und Ansprüchen aus unerlaubter Handlung und sonstigen Ansprüchen vollständig freizustellen.


XIV. Bauleistungen

1. Übernimmt sts - schmid technical solutions Bauleistungen für den Besteller gilt ergänzend zu individuellen vertraglichen Vereinbarungen die VOB/B (Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B) in ihrer jeweils neuesten Fassung.

XV. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen von sts - schmid technical solutions aus dem Vertragsverhältnis mit dem Besteller ist der Sitz von sts - schmid technical solutions.

2. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis von sts - schmid technical solutions mit dem Besteller sowie über seine Entstehen, und seine Wirksamkeit herrührende Rechtsstreitigkeiten wird durch den Sitz von sts - schmid technical solutions bestimmt. sts - schmid technical solutions steht es jedoch frei, auch am Sitz des Lieferanten wegen aller Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zu klagen.

3.Das Vertragsverhältnis zwischen sts - schmid technical solutions und dem Besteller unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des „Einheitlichen UN-Kaufrechts“ (CISG).


XVI. Salvatorische Klausel

Soweit Vorschriften dieser Bedingungen durch entgegenstehende Bestimmungen des im Bereich der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechts (mit Ausnahme des „Einheitlichen UN-Kaufrechts“ (CISG), welches ausgeschlossen ist) unwirksam sind, besteht Einigkeit zwischen sts - schmid technical solutions und dem Besteller, dass die allgemein gesetzlichen Bestimmungen, die im Gebiet des Bundesrepublik Deutschland gelten, anzuwenden sind.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen sts - schmid technical solutions und dem Besteller einschließlich dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftliches Ergebnis dem mit der unwirksamen Regelung angestrebten Ergebnis möglichst nahe kommt. Sollten Haftungsbeschränkungen hinsichtlich der angegebenen Wertgrenzen oder Prozentsätze zu niedrig sein, gelten die von der Rechtsprechung im Bereich des Landgerichtes Nürnberg-Fürth angenommenen Untergrenzen hinsichtlich solcher Wertgrenzen oder Prozentsätze als vereinbar, wenn dies zu einem höheren Schadenersatzanspruch führt, als ursprünglich mit diesen Bedingungen vorgesehen.

 
Sie sind hier: Startseite - AGB